Am 24. Juni 2009 hat das Regionalparlament von Kurdistan-Irak den Verfassungsentwurf für die Region verabschiedet. Er wurde durch die Abgeordneten mit absoluter Mehrheit angenommen. Von den insgesamt 111 Mandatsträgern des Parlaments nahmen 97 an der Abstimmung teil; 96 stimmten für den Entwurf, eine Stimme war dagegen. Sieben Abgeordnete boykottierten die Prozedur.
Die Annahme einer eigenen Verfassung ist ein bislang einmaliger Vorgang und damit ein historisches Ereignis in der Geschichte des kurdischen Volkes, bringt es doch in eindrucksvoller Weise zum Ausdruck, dass dieses Volk willens und in der Lage ist, seine Geschicke selbst in die Hand zu nehmen und sein Selbstbestimmungsrecht zu verwirklichen. Mit diesem Schritt bekräftigen die Volksvertreter unmissverständlich den Anspruch der föderativen Region Kurdistan-Irak auf den Autonomie-Status innerhalb Iraks mit eigenem Parlament, Regierung, militärischen Kräften und nunmehr mit einer eigenen Verfassung. Nach der im Jahre 2005 angenommenen irakischen Verfassung haben die Regionen Iraks das Recht, sich eigene Verfassungen zu geben, wenn sie der Bundesverfassung nicht widersprechen.
Die angenommene Verfassung ist in einem mehrjährigen Diskussionsprozess
und nach langen Verhandlungen entstanden, wobei drei Entstehungsphasen
unterschieden werden können:
- 17.11.2002: Annahme eines Verfassungsentwurfs durch das Regionalparlament, der zuvor durch 36 kurdische Parteien und Organisationen nach längeren Diskussionen unterbreitet wurde.
- 08.09.2005: Auf Beschluss des Parlaments Bildung einer Verfassungskommission, um den Entwurf von 2002 zu überarbeiten und zu modifizieren. Am 22.08.2006 beendet die Verfassungskommission ihre Arbeit zur Überarbeitung der Verfassung. Das Parlament billigt den überarbeiteten Entwurf am 24.09.2006.
- ab Oktober 2006: Der neue Entwurf wird an die Öffentlichkeit gegeben mit der Bitte, Veränderungs- und Ergänzungsvorschläge von politischen, wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Institutionen und Organisationen einzuarbeiten. Die Verfassungskommission bildete verschiedene Unterkommissionen, um die über 5000 eingegangenen Vorschläge und Anmerkungen zu prüfen und gegebenenfalls zu berücksichtigen. Außerdem wurden in dieser Entscheidungsphase ausländische Verfassungsrechtler und Experten zu Rate gezogen (darunter aus Deutschland)
Der Text der Verfassung ist offiziell in kurdischer und arabischer Sprache verfasst. Die Region fixiert verfassungsmäßig eine eigene Flagge, eine eigene Hymne und den Nationalfeiertag (21. März/Newroz-Fest). Als Hauptstadt fungiert die Stadt Arbil.
Die Verfassung besteht aus 8 Abschnitten mit insgesamt 122 Artikeln.
Wir binden uns an das Gesetz, um frei zu sein.
(Marcus Tullius Cicero)
Gute Ordnung besteht ja nicht darin, dass gute Gesetze vorhanden sind, sondern darin, dass man ihnen gehorcht.
(Aristoteles)
In den Gerichtshöfen sollen die Gesetze sprechen und der Herrscher schweigen.
(Friedrich II)